Wir sind spezialisiert auf die Intensivpflege und Palliativ - Care
Das Leben selbst zu bestimmen, ist das höchste Gut - wir werden Sie dabei unterstützen!
Leistungen Intensivpflege
Heimbeatmung und Behandlungspflege
Die hohe Qualität, die für die Behandlungspflege von intensivpflichtigen und beatmungspflichtigen Klienten gegeben sein muss, wird ausschließlich durch examiniertes Personal erbracht.
Allgemein können folgende Leistungen
durch uns erbracht werden:
24 Std. Pflege beatmeter sowie tracheotomierter
Klienten in unserer Wohngemeinschaft.
Häusliche Krankenpflege nach SGB V und XI
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Leistungen der häuslichen Intensivpflege umfasst:
1. Behandlungspflege nach:
SGB V = z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement, Vitalzeichenkontrolle, Stomaversorgung, PEG – Versorgung etc..
2. Grundpflege nach:
SGB XI= Hilfen beim Waschen, Inkontinenzversorgung, Essen anreichen, An- und Ausziehen sowie Bewegung und Hauswirtschaftsleistungen wie Mahlzeiten-zubereitung etc.
Auch andere notwendige Organisation, wie z. B. Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, die Pflege sozialer Kontakte, Beantragung von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Vermittlungen von fahrbaren Mittagstischen, Fußpflege, Frisör, Kosmetik etc. werden durch uns übernommen.
Auf Wunsch bieten wir Angehörigen an, sich in die Pflege aktiv mit einzubringen und leiten sie dabei intensiv an.
Finanzierung Intensivpflege
Intensivpflege und Beatmungspflege
Sie haben einen Anspruch aus § 2 SGB V gegenüber Ihrer Krankenkasse auf Übernahme der entstehenden Kosten für die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege. Voraussetzung hierfür ist ein ambulanten Pflegedienst, der mit den gesetzlichen Krankenkassen einen sog. Versorgungsvertrag nach §§ 132, 132a SGB V geschlossen hat.
In der Wahl Ihres Pflegedienstes sind Sie frei, gem. der freien Arztwahl § 76 SGB V.